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Warum “ab 18“ nicht = “ab 18“ ist!

Jugendschutz & Warum “ab 18“ nicht = “ab 18“ ist!

Ganz ehrlich. Wir glauben NICHT, dass ein Jugendlicher im Alter von 16 Jahren, der sich für die Themen Erotik, BDSM und Fetisch interessiert, durch das Anhören eines Hörbuchs eine schwere Entwicklungsstörung davontragen kann.

Was wir aber nicht wünschen, ist, dass ein Jugendlicher, der überhaupt keine “Antenne“ für derlei Themen hat, zufällig damit in Berührung kommt!
Daher setzen wir auf unserer Website einen Filter der JusProg e.V. ein.
JusProg bietet eine Software, die von verantwortungsvollen Eltern freiwillig auf einem PC oder Smartphone installiert werden kann.
Da Fetischaudio bei JusProg als “ab 18“ geratet ist, erkennt dies die Software und verweigert dem Nutzer den Zugriff auf die Seite.
JusProg ist somit eine Alternative zur Sendezeitbegrenzung (23:00 - 06:00 Uhr) und staatlich anerkannt (§ 11 JMStV).

Für Verwirrung sorgt jetzt, dass es auf Fetischaudio einige Artikel gibt, die eine Volljährigkeitsprüfung mittels eines Altersverifikationssystems voraussetzen.

Warum ist das so?

Das Jugendschutzrecht unterscheidet zwischen entwicklungsbeeinträchtigenden und entwicklungsgefährdenden Inhalten.

Erstere Inhalte dürfen im Internet verbreitet werden, wenn die entsprechende Website mit einer Alterskennzeichnung für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm (z.B. JusProg 18) versehen ist (§ 5 JMStV).

Letztere Inhalte (Jugendgefährdung/Pornographie) müssen nach wie vor durch eine Volljährigkeitsprüfung mittels eines Altersverifikationssystems abgesichert werden
(§ 4 JMStV).

Wo die Entwicklungs-Beeinträchtigung aufhört und wo die -Gefährdung anfängt, ist beim geschriebenen oder gesprochenen Wort leider nicht klar definiert und im Streitfall von der Beurteilung des zuständigen Richters abhängig.
Fakt ist jedoch, dass sich nach deutschem Recht strafbar macht, wer Inhalte, die nach § 4 Abs. 2.1. JMStV in sonstiger Weise pornographisch sind, frei verbreitet.

Daher gehen wir bei einigen wenigen Inhalten in unserem Shop lieber auf Nummer sicher und setzen eine rechtlich anerkannte Altersverifikation davor.