Fetischaudio Club
Rechtliches

Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen pornografische, bestimmte indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte im Internet nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben.

Die KJM hat mit Beschluss vom 24. Juni 2003 Eckpunkte für die Anforderungen an geschlossene Benutzergruppen formuliert, die auf den gesetzlichen Vorgaben im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV § 4 Absatz 2 Satz 2) beruhen. Geschlossene Benutzergruppen sind durch zwei Schritte sicherzustellen: Identifizierung und Authentifizierung.


Wie also können wir diesen Anforderungen Genüge leisten?

1. Identifizierung:

Voraussetzung für eine verlässliche Volljährigkeitsprüfung ist die persönliche Identifizierung von natürlichen Personen inklusive Überprüfung ihres Alters. Wir haben uns für das Post-Ident_Verfahren der deutschen Post entschieden, bei dem ein Postmitarbeiter feststellen wird, dass Sie die selbe Person sind wie die auf Ihrem Personalausweis. Im Anschluss wird die Post uns ein Formular zusenden, auf welchem Ihre Ausweisdaten (z.B. auch das Geburtsdatum) von dem Postmitarbeiter übertragen wurden.

2. Authentifizierung

Die Authentifizierung dient der Sicherstellung, dass nur identifizierte und altersgeprüfte Personen Zugang zu geschlossenen Benutzergruppen erhalten, und soll die Weitergabe von Zugangsdaten an unautorisierte Dritte erschweren.
Wir erreichen dies, indem wir Ihnen eine, für den Log-In erforderliche, TAN-Liste per "Einschreiben Eigenhändig" an Ihre Ausweisadresse zusenden.
Als Willkommensgeschenk wird dieses Einschreiben ebenfalls eine CD im Wert von 17,95 € enthalten.